Fahrrad und E-Bike Leasing

Das Rad vom Chef

Ein cleverer Coup. Wunschrad leasen, statt auf einen Schlag eine große Investition zu tätigen. Und dazu noch Steuern sparen. Das klappt mit einem Dienstrad. Und Gesundheit und Umwelt profitieren noch dazu.

Leasen statt kaufen liegt im Trend. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern über einen Leasing-Anbieter Diensträder anbieten. Mittlerweile ist jedes zweite E-Bike, das in der Räderei verkauft wird, ein solches Leasing-Dienstrad. Tendenz steigend.

Die monatlichen Leasingraten zahlt entweder der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber. Oder beide, wenn die Firma sich an den Raten beteiligt. Die Verträge haben eine Laufzeit von 36 Monaten.

Zum Ablauf der drei Jahre kann der Mitarbeiter das Rad in sein Eigentum übernehmen. Meist ist das entsprechende Angebot sehr interessant. Denn: Die Räder sind in der Regel noch deutlich mehr wert.

Wer kann ein Rad leasen?

Jeder Mitarbeiter – außer Auszubildende, Mini-Jobber und Arbeitnehmer, die in drei Jahren in Rente gehen.

Kann ich das geleaste Rad auch in der Freizeit nutzen?

Aber ja! Sie können das Dienstfahrrad nutzen, wie Sie möchten. Uneingeschränkt. Für den Weg zur Arbeit und in Ihrer Freizeit.

Wie funktioniert's genau?

Als erstes wählt der Arbeitgeber einen oder auch mehrere Radleasing-Anbieter aus und schließt mit dem jeweiligen Anbieter einen Vertrag. Das ist der so genannte Rahmenvertrag. Ohne ihn geht nichts. Deshalb fragen wir von der Räderei als Fachhandelspartner jeden Leasing-Interessierten schnurstracks nach dem Leasing-Anbieter, den der Arbeitgeber ausgesucht hat – und nach dem Rahmenvertrag.

Kann jedes Rad mein geleast werden?

Ob Stadtrad- oder Tourenrad, E-Bike, Pedelec, Mountainbike, Rennrad, Liege- oder Lastenrad – jedes Rad hat das Potenzial zum Dienstrad. Je nach Rahmenvertrag hat der Mitarbeiter freie Hand. Manche Arbeitgeber lassen eine komplett freie Wahl. Andere setzen Grenzen in Sachen Fahrradtyp oder Preis. Sie legen dann zum Beispiel fest: Der Neupreis des Dienstrades darf nicht mehr als 750 Euro betragen. Manche Chefs setzen 5.000 Euro als Limit. Wieder andere lassen es völlig offen, bestimmen aber den Radtyp.

Ihre Vorteile: So profitieren Sie

  • Ratenweise clever investieren
  • Steuern sparen
  • An Staus fahren Sie locker vorbei
  • Diensträder machen Spaß und den Kopf frei
  • Radeln hält fit

 

Warum macht der Arbeitgeber das überhaupt?

Dienstrad-Leasing ist:

  • gut fürs Image, auch um Mitarbeiter zu binden oder zu gewinnen
  • gut für die Umwelt
  • gut für die Gesundheit der Arbeitnehmer. Wer regelmäßig mit dem Rad zur Arbeit kommt, hat im Schnitt pro Jahr rund zwei Fehltage weniger. Nachgewiesen!

Wo hoch ist die monatliche Leasing-Rate?

Sie hängt vom Rad ab. Je höher der Neupreis des Rades ist, desto höher ist die Leasingrate. Bei den Räderei-Kunden liegt sie meist zwischen 60 bis 100 Euro pro Monat. Für 100 Euro Monatsrate hat man sich dann aber auch ein Rad im Wert von zirka 5.000 Euro ausgesucht.

Welche Serviceleistungen sind beim Leasing inbegriffen?

Ob Serviceleistungen wie eine jährliche Inspektion oder auch Reparaturen enthalten sind, ist im jeweiligen Rahmenvertrag geregelt. Darüber entscheidet letztlich also der Arbeitgeber. Nähere Infos gibt's bei uns in der Räderei.

Welche Radleasing-Anbieter gibt es?

Einige. Die Räderei arbeitet derzeit mit fünf spezialisierten Leasing-Firmen zusammen, darunter:


Sie haben Fragen zum Fahrrad und E-Bike Leasing? Wir beraten Sie!

 

 

Wie funktioniert das mit der Steuer?

Beispiel 1: Der Mitarbeiter least das Rad

Least der Arbeitnehmer das Rad, werden die monatlichen Raten vom Bruttogehalt abgezogen.

  • So verringert sich Bruttogehalt. Der Arbeitnehmer zahlt entsprechend weniger Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
  • Vorteil für den Chef: Auch er zahlt entsprechend weniger Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für den radbegeisterten Arbeitnehmer.
  • Nutzt der Mitarbeiter das Rad auch privat, hat er aber einen geldwerten Vorteil, der zu versteuern ist. Der Steuersatz beträgt seit Januar 2020 nur noch 0,25 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung des Rads.
  • Der kleine Haken an der Sache: Durch das niedrigere Bruttogehalt nach Zahlung der Leasingrate sinkt die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge wie Arbeitslosengeld. Auch die Rentenbeiträge sinken geringfügig, so dass sich der Rentenanspruch dadurch minimal verringert.

 

Wie funktioniert das mit der Steuer?

Beispiel 2: Der Firmen-Chef least das Rad

Die Firma kann ein Dienstrad auch als Gehaltsextra spendieren. Dabei zahlt der Arbeitgeber die monatliche Leasingrate und stellt dem Mitarbeiter das Rad zusätzlich zum Gehalt gratis zur Verfügung. In diesem Fall radelt der Angestellte auch in seiner Freizeit kostenfrei. Er muss also keinen geldwerten Vorteil versteuern. Nähere Infos hat Ihr Steuerberater. Es gibt auch die Möglichkeit, dass sich der Arbeitgeber nur teilweise die Leasingraten übernimmt.

Lohnt sich ein Dienstrad für Selbstständige?

Dienstfahrrad-Leasing gibt es auch für Selbstständige. Ob es sich für sie lohnt, sollte im Einzelfall mit dem Steuerberater besprochen werden.

TIPP: Radeln und sparen

Wenn Sie zwischen Wohnung und Arbeit mit dem Rad pendeln, können Sie die Strecke mit 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen.

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